UNSERE
Allgemeinen Geschäftsbedinungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN
§ 1 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118, Fax 0751 2955-991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de (nachfolgend die „Gesellschaft“
genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten für alle, insbesondere im Wege des Fernabsatzes (E-Mail, Telefon, Internet, Fax, etc.) geschlossenen Verträge für Anzeigen und Fremdbeilagen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt).
§ 2 Abwehrklausel
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen oder von der Gesellschaft schriftlich anerkannt wurde, gelten ausschließlich diese AGB. Andere AGB, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Gesellschaft diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kann durch Telefon, E-Mail, Telefax, Post und/oder unter Verwendung der auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Bestellfunktionen (das „Fernabsatzgeschäft“) zustande kommen.
(2) Gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber der Gesellschaft ab, ist die Gesellschaft berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen wirksam anzunehmen, soweit der Kunde sein Angebot zuvor nicht widerrufen hat.
(3) Die Annahme des Kundenangebots, durch die ein verbindlicher Abschluss eines Vertrages zustande kommt, erfolgt mittels gesonderter E-Mail der Gesellschaft.
§ 4 Widerrufsrecht
Verbraucher (§ 1 (2)) haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Gesellschaft nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgendinformiert. In der Anlage zu diesen AGB findet sich ein Muster – Widerrufsformular. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118, Fax 0751 2955- 991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Preise, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Preis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und gilt im Falle eines Abos für Privatpersonen, wie auch Gewerbetreibenden, die außerhalb des Verbreitungsgebietes von Business Today sitzen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
(2) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Verbrauchern, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll.
(3) Die Gesellschaft liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden elektronisch Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Gesellschaft über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für von dem Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Kunde zu tragen.
(5) Die in Rechnung gestellten Preise sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde gerät automatisch, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit leistet.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen zu verweigern.
(7) Ein Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 5 %. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Gesellschaft anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Werbungsmittler, Agenturprovision
(1) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittlerprovision wird aus dem Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision.
(2) Die Gewährung einer Agentur-Provision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Gesellschaft zu halten.
(3) Anzeigen- und Beilagenaufträge, für die ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die von der Gesellschaft gewährte Mittlungsvergütung darf an die Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
§ 8 Vertragsdurchführung
(1) Anzeigen sind, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss (§ 3) abzurufen.
(2) Wurde dem Kunden vertraglich das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen (der „Einzelabruf“) eingeräumt, so ist der Einzelabruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in § 8 (1) genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wurde.
(3) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach der vertraglichen Vereinbarung ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass die Gesellschaft den Kunden noch vor Anzeigenschluss informieren kann, wenn der Auftrag auf die vom Kunden vorgegebene Weise nicht auszuführen ist, mindestens jedoch eine Woche vor Anzeigenschluss. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Gesellschaft mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
(6) Beilagenaufträge sind für die Gesellschaft erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
(7) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Gesellschaft unverzüglich Ersatz an.
(8) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Gesellschaft berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
(9) Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnungzugrunde gelegt.
(10) Bei Ziffernanzeigen wendet die Gesellschaft für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die Gesellschaft zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Gesellschaft kann vertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Kunden zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 25 g)
überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Kunde die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus mit dem Kunden die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
(11) Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
(12) Der Anzeigenteil des Magazins wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung die Gesellschaft sich vorbehält.
(13) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf Wunsch des Kunden. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 9 Recht der Gesellschaft zur Leistungsverweigerung oder Bearbeitung
(1) Die Gesellschaft behält sich vor, Anzeigenaufträge, Einzelabrufe oder Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Gesellschaft unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
(2) Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
(3) Die Gesellschaft behält sich vor, Beilagenaufträge ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können.
(4) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(5) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten oder bei Fließsatzanzeigenaufträge diese den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.
(6) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die in geringer Druckqualität angeliefert werden anhand der gelieferten Vorlage nachzusetzen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung für ein besseres Druckergebnis notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Der Kunde erhält einen Korrekturabzug der Anzeige. Die Freigabe der Anzeigen erfolgt durch den Kunden oder automatisch durch das System nach Anzeigenschluss. Der Termin der automatischen Freigabe wird dem Kunden zusammen mit dem Versand des Korrekturabzuges mitgeteilt.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Gesellschaft zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Gesellschaft beruht.
(2) Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen verantwortlich.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt wer-den.
Der Kunde stellt die Gesellschaft von allen Kosten und Aufwendungen frei, die aus einem Verstoß der Anzeige gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen resultieren.
(4) Von der Gesellschaft gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne ihre Einwilligung nicht für eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden.
(5) Bei Zifferanzeigen ist der Kunde verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
(2) Die Gesellschaft gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
(3) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Gesellschaft eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder Rücktritt.
(4) Aus einer Reduzierung der Druckauflage steht dem Kunden bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann zu, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres nach folgender Maßgabe unterschritten wird: Bei einer Auflage bis zu 50.000 um 20%, einer Auflage bis zu 100.000 um 15%, einer Auflage bis zu 500.000 um 10% und bei einer Auflage über 500.000 um 5%. Unbeschadet dessen sind Ansprüche des Kunden auf Minderung ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft dem Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass der Kunde vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
(5) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
(6) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen der Betriebssysteme der Gesellschaft vollständig entsprechen. Für fehlerhafte
Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das heißt solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst erlauben und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(8) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Ist die Leistung der Gesellschaft aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens ausgeschlossen oder eingeschränkt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(10) Die Einschränkungen nach § 11 (2) bis (9) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(11) Gegenüber Unternehmern als Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate.
(12) Die Vorschriften des zwingenden gesetzlichen Rechts, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, in welchem 4 Ausgaben des Magazins erscheinen. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
(2) Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für die Gesellschaft liegt ein wichtiger Grund insbesondere in folgenden Fällen vor:
a. Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug und leistet trotz einer angemessenen Nachfrist keine Zahlungen.
b. Der Kunde verstößt schuldhaft gegen die Pflichten nach diesen AGB und beendet den Verstoß trotz textförmlicher Abmahnung nicht.
(3) Bei einer Kündigung berechnet die Gesellschaft die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen.
§ 14 Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Gesellschaft erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Kunden. Die Gesellschaft beachtet dabei insbesondere die- Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Schwäbisch Media bedient sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmern, darunter auch Tochterunternehmen aus dem Bereich Print, TV und Digitalmedien. Um dem Kunden ein optimales Medienangebot anbieten zu können, behält sich Schwäbisch Media vor, ihn regelmäßig über Angebote auch seiner Tochterunternehmen zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://www.schwaebische.de/service/datenschutz-bei-schwaebisch-media.html
§ 15 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung bereit.
(2) Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die Gesellschaft nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationale Warenverkauf – CISG) und des Kollisionsrechts, soweit durch diese Rechtswahl nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz der Gesellschaft der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
ANLAGE
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann
können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden) An: Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG
Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118,
Fax 0751 2955-991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren*/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung*
UNSERE
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ANZEIGEN UND FREMDBEILAGEN
§ 1 Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118, Fax 0751 2955-991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de (nachfolgend die „Gesellschaft“
genannt) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten für alle, insbesondere im Wege des Fernabsatzes (E-Mail, Telefon, Internet, Fax, etc.) geschlossenen Verträge für Anzeigen und Fremdbeilagen ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (nachfolgend „Verbraucher“ genannt). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (nachfolgend „Unternehmer“ genannt).
§ 2 Abwehrklausel
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen oder von der Gesellschaft schriftlich anerkannt wurde, gelten ausschließlich diese AGB. Andere AGB, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Gesellschaft diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Abschluss eines Vertrages zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kann durch Telefon, E-Mail, Telefax, Post und/oder unter Verwendung der auf der Website der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Bestellfunktionen (das „Fernabsatzgeschäft“) zustande kommen.
(2) Gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages gegenüber der Gesellschaft ab, ist die Gesellschaft berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von sieben Werktagen wirksam anzunehmen, soweit der Kunde sein Angebot zuvor nicht widerrufen hat.
(3) Die Annahme des Kundenangebots, durch die ein verbindlicher Abschluss eines Vertrages zustande kommt, erfolgt mittels gesonderter E-Mail der Gesellschaft.
§ 4 Widerrufsrecht
Verbraucher (§ 1 (2)) haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das die Gesellschaft nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgendinformiert. In der Anlage zu diesen AGB findet sich ein Muster – Widerrufsformular. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118, Fax 0751 2955- 991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ende der Widerrufsbelehrung
§ 5 Preise, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Preis richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste und gilt im Falle eines Abos für Privatpersonen, wie auch Gewerbetreibenden, die außerhalb des Verbreitungsgebietes von Business Today sitzen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen.
(2) Neue Anzeigen- und Beilagenpreise treten mit dem aus der Preisliste ersichtlichen Zeitpunkt in Kraft. Dies gilt auch für laufende Verträge. Für Anzeigenverträge von Verbrauchern, die vor Bekanntgabe der neuen Preisliste erteilt wurden, gilt der alte Preis, sofern die Anzeige oder Beilage innerhalb von vier Monaten erscheinen soll.
(3) Die Gesellschaft liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden elektronisch Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Gesellschaft über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
(4) Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für von dem Kunden gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung hat der Kunde zu tragen.
(5) Die in Rechnung gestellten Preise sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde gerät automatisch, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung und Fälligkeit leistet.
(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen zu verweigern.
(7) Ein Konzernnachlass wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt, und zwar ab einer Beteiligung von mehr als 5 %. Keine Anwendung findet er zum Beispiel beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
§ 6 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Gesellschaft anerkannt sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Werbungsmittler, Agenturprovision
(1) Anzeigen und Beilagen, die von Werbeagenturen bzw. Werbungsmittlern in Auftrag gegeben werden, werden immer zu den entsprechenden Grundpreisen berechnet. Die Mittlerprovision wird aus dem Nettobetrag berechnet. Für Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen berechnet werden, erhalten Werbeagenturen und Werbungsmittler keine Provision.
(2) Die Gewährung einer Agentur-Provision bleibt den Werbungsmittlern vorbehalten, die unabhängig vom Werbungstreibenden sind. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Gesellschaft zu halten.
(3) Anzeigen- und Beilagenaufträge, für die ermäßigte Preise in Anspruch genommen werden, sind nicht provisionsfähig. Die von der Gesellschaft gewährte Mittlungsvergütung darf an die Kunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
§ 8 Vertragsdurchführung
(1) Anzeigen sind, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart ist, zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss (§ 3) abzurufen.
(2) Wurde dem Kunden vertraglich das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen (der „Einzelabruf“) eingeräumt, so ist der Einzelabruf innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in § 8 (1) genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wurde.
(3) Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
(4) Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nach der vertraglichen Vereinbarung ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Gesellschaft eingehen, dass die Gesellschaft den Kunden noch vor Anzeigenschluss informieren kann, wenn der Auftrag auf die vom Kunden vorgegebene Weise nicht auszuführen ist, mindestens jedoch eine Woche vor Anzeigenschluss. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von der Gesellschaft mit dem Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.
(6) Beilagenaufträge sind für die Gesellschaft erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
(7) Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert die Gesellschaft unverzüglich Ersatz an.
(8) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Gesellschaft berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
(9) Sind keine besonderen Größenvorschriften vereinbart, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnungzugrunde gelegt.
(10) Bei Ziffernanzeigen wendet die Gesellschaft für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet die Gesellschaft zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Gesellschaft kann vertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Kunden zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 25 g)
überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Kunde die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Die Gesellschaft kann darüber hinaus mit dem Kunden die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
(11) Druckunterlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Kunden zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
(12) Der Anzeigenteil des Magazins wird nach typographischen Gesichtspunkten gesetzt und umbrochen. Daraus ergeben sich für die Gestaltung bestimmter rubrizierter Anzeigen gewisse Regeln, deren Berücksichtigung die Gesellschaft sich vorbehält.
(13) Einzelbelege und Belegseiten erfolgen auf Wunsch des Kunden. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben werden nicht als Fehler in der Ausführung des Anzeigenauftrages anerkannt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
§ 9 Recht der Gesellschaft zur Leistungsverweigerung oder Bearbeitung
(1) Die Gesellschaft behält sich vor, Anzeigenaufträge, Einzelabrufe oder Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Gesellschaft unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
(2) Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
(3) Die Gesellschaft behält sich vor, Beilagenaufträge ganz oder teilweise abzulehnen, falls die Beilagen nicht maschinell verarbeitet werden können.
(4) Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
(5) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die keine gestalterischen Elemente enthalten oder bei Fließsatzanzeigenaufträge diese den Regelungen der Rechtschreibreform anzupassen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung der Rechtschreibreform notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen.
(6) Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, die in geringer Druckqualität angeliefert werden anhand der gelieferten Vorlage nachzusetzen. Änderungen des Anzeigenauftrags, die zur Umsetzung für ein besseres Druckergebnis notwendig sind, berechtigen den Kunden nicht zur Reklamation und vermögen keine Ansprüche zu begründen. Der Kunde erhält einen Korrekturabzug der Anzeige. Die Freigabe der Anzeigen erfolgt durch den Kunden oder automatisch durch das System nach Anzeigenschluss. Der Termin der automatischen Freigabe wird dem Kunden zusammen mit dem Versand des Korrekturabzuges mitgeteilt.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Gesellschaft zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der Gesellschaft beruht.
(2) Der Kunde ist für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen verantwortlich.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt wer-den.
Der Kunde stellt die Gesellschaft von allen Kosten und Aufwendungen frei, die aus einem Verstoß der Anzeige gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen resultieren.
(4) Von der Gesellschaft gestaltete Anzeigen und Titelköpfe dürfen ohne ihre Einwilligung nicht für eine Reproduktion anderen Werbeträgern weitergegeben oder weiterverwendet werden.
(5) Bei Zifferanzeigen ist der Kunde verpflichtet, die den Zuschriften beigegebenen Anlagen zurückzusenden.
§ 11 Gewährleistung und Haftung
(1) Für die Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
(2) Die Gesellschaft gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
(3) Der Kunde hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt die Gesellschaft eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Kunde ein Recht auf Minderung oder Rücktritt.
(4) Aus einer Reduzierung der Druckauflage steht dem Kunden bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann zu, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres nach folgender Maßgabe unterschritten wird: Bei einer Auflage bis zu 50.000 um 20%, einer Auflage bis zu 100.000 um 15%, einer Auflage bis zu 500.000 um 10% und bei einer Auflage über 500.000 um 5%. Unbeschadet dessen sind Ansprüche des Kunden auf Minderung ausgeschlossen, wenn die Gesellschaft dem Kunden von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass der Kunde vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
(5) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt die Gesellschaft keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Das gleiche gilt bei Auftragserteilung per Telefax.
(6) Digitale Druckunterlagen müssen den Erfordernissen der Betriebssysteme der Gesellschaft vollständig entsprechen. Für fehlerhafte
Dateien, fehlende schriftliche Auftragsunterlagen mit allen für die Abwicklung erforderlichen Angaben sowie für Fehler, die auf die Übertragung oder den Versand zurückzuführen sind, übernimmt die Gesellschaft keine Haftung.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), das heißt solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst erlauben und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(8) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Gesellschaft nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9) Ist die Leistung der Gesellschaft aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens ausgeschlossen oder eingeschränkt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
(10) Die Einschränkungen nach § 11 (2) bis (9) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(11) Gegenüber Unternehmern als Kunden beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf (12) Monate.
(12) Die Vorschriften des zwingenden gesetzlichen Rechts, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 13 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, in welchem 4 Ausgaben des Magazins erscheinen. Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr.
(2) Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Für die Gesellschaft liegt ein wichtiger Grund insbesondere in folgenden Fällen vor:
a. Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug und leistet trotz einer angemessenen Nachfrist keine Zahlungen.
b. Der Kunde verstößt schuldhaft gegen die Pflichten nach diesen AGB und beendet den Verstoß trotz textförmlicher Abmahnung nicht.
(3) Bei einer Kündigung berechnet die Gesellschaft die Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen, Filme oder Zeichnungen.
§ 14 Hinweise zur Datenverarbeitung
Die Gesellschaft erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Kunden. Die Gesellschaft beachtet dabei insbesondere die- Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Schwäbisch Media bedient sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmern, darunter auch Tochterunternehmen aus dem Bereich Print, TV und Digitalmedien. Um dem Kunden ein optimales Medienangebot anbieten zu können, behält sich Schwäbisch Media vor, ihn regelmäßig über Angebote auch seiner Tochterunternehmen zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. Weitere Informationen zum Datenschutz unter https://www.schwaebische.de/service/datenschutz-bei-schwaebisch-media.html
§ 15 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online- Streitbeilegung bereit.
(2) Information gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die Gesellschaft nimmt an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer deutschen Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht nicht.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationale Warenverkauf – CISG) und des Kollisionsrechts, soweit durch diese Rechtswahl nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist der Sitz der Gesellschaft der vereinbarte ausschließliche Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
ANLAGE
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann
können Sie dieses Formular ausfüllen und zurücksenden) An: Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG
Drexler, Gessler, Karlstraße 16, 88212 Ravensburg, Telefon 0751 2955-1118,
Fax 0751 2955-991109, anzeigenservice@schwaebische.de, www.schwäbische.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der
folgenden Waren*/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung*